Hurra Deutschland !

Am Freitag ist es in Kraft getreten. castagir fragt nach.


AGG, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

1. Erotikmagazine
Playboy, Praline und Co. dürfen nicht mehr offen am Arbeitsplatz rumliegen, denn es könnte sich jemand sexuell belästigt fühlen.


Dann sagt den Büromöbelherstellern, sie sollen endlich vernünftige Schubladen rechts und links einbauen, denen nicht schon bei drei Jahrgängen die Böden rausbrechen ! Ich bin jetzt 28 Jahre in diesem Scheissladen, alle Schubladen sind rammelvoll, was soll ich denn machen ? Die Jubiläumsausgaben mit den Bunnies einfach wegwerfen oder was ?

2. Stellenanzeigen
Gechlechtsspezifische Anzeigen wie „Chefsekretärin“, „Servierdame“ oder „Berufskraftfahrer“ sind verboten. Aber auch „Verstärkung für junges Team“ oder „bis 35 Jahre“ ist in einer Stellenanzeige nicht erlaubt.


"Suchen Angestellte für unseren exclusiven Saunaclub. Hohe Stimmlage bevorzugt. Pumps bis Grösse 46 werden gestellt."
"Suche Sekretär/-in. Bewerbungen von Büromöbelherstellern zwecklos."
"Ihre Karriere beginnt jetzt ! Als Fallschirmspringerin in unseren Spezialtruppen lernen Sie ständig neue Länder am Arsch des Universums kennen, wo Frauen echt total gleichberechtigt erschossen werden !"
Wer will solche Stellenazeigen lesen ?

3. Berührungen
Beim Berühren von Kolleginnen und Kollegen sollte jeder sehr vorsichtig sein. Der normale Händedruck geht noch in Ordnung, aber übertrieben langer Händedruck und zusätzliche Berührung mit der anderen Hand am Oberarm gelten schon als kritisch. Auch der berühmte Klaps auf den Po ist verboten. Achtung: Die unwillkürliche Berührung der Hand oder Schulter, um dem Kollegen oder der Kollegin etwas zu zeigen, ist ebenso verboten!


Ok. Kein Problem. Wenn das nächste Mal so ein Blindfisch aus dem Vertrieb morgens um acht im Volltran in Richtung der offenen Brandschutztür latscht, dann lass ich ihn volle Granate mit dem Rüssel gegen die Stahlkante donnern, statt ihm wie bisher einen Schubser zu geben, der ihn vor den Feuerlösche knallen lässt. Darf ich das Blut wegwischen ? Oder muss ich es mit dem Schuh im Teppichboden verreiben ? Darf ich seinen Kaffeebecher benutzen, bis er aus der Kopfklinik entlassen wird ?

Und wie ist das mit der Kollegin, wenn mir zum elften Mal versehentlich der Bleistift in ihren Ausschnitt gefallen ist ? Darf ich ihr weiter suchen helfen oder muss ich sagen "Etwas höher, etwas weiter links, so, ja, aaaaah das ist gut" ?

4. Pin-up-Girl
Auch ein Pin-up-Girl darf nicht mehr im Spind hängen, weil andere es sehen und sich sexuell belästigt fühlen könnten.


Kein Thema. Wir haben schon damals beim Bund nur Dali und Van Gogh in unseren Spinden hängen gehabt. Alles Beutekunst aus dem Russlandfeldzug. Die nackten Weiber hingen aussen am Spind, passten von der Stilrichtung her eh nicht dazu. Das müsste ja dann in Ordnung gehen ?

5. Geldgeschenke
Geldgeschenke des Chefs dürfen nicht nach dem Alter der Mitarbeiter vergeben werden. Ein 30-Jähriger darf also nicht aufgrund seines Alters weniger Geld bei Geburtstagen oder ähnlichen Anlässen bekommen als ein 50-Jähriger. Allerdings: Der Chef darf bei Geldgeschenken nach Länge der Betriebszugehörigkeit oder nach dem Rang der Stellung unterscheiden.


Mit anderen Worten: Bestechungsgelder sollen gerecht verteilt werden. Nix mehr mit dem schwarzgebauten Swimmingpool für den Staatssekretär, aber der Sekretärin nur eine Woche Mallorca schenken ! Und wenn wir mit den Geschäftsfreunden in den Swingerclub gehen, keine Extrawurscht mit Einkaufen und Kultur mehr für die Ehefrauen, alle rein da ! Hab ich das so richtig verstanden ?

6. Fragen zum persönlichen Verhältnis
Bei einem Vorstellungsgespräch dürfen keine Fragen zu persönlichen Verhältnissen oder privaten Perspektiven gestellt werden. Hierzu zählen auch Fragen nach der ethnischen Herkunft, nach Behinderungen oder nach der Familienplanung. Bei diesen Fragen darf der Bewerber sogar absichtlich lügen, ohne dass ihm Konsequenzen drohen!


Aber ich darf ihn nach seinen Hobbies fragen, ja ? "Herr Mohammad Üzlümürz. Sie haben sich bei uns als Psychologe beworben. Ihre Referenzen sind erstklassig. Sagen Sie mal, sammeln Sie Atomsprengköpfe ? Und wie ist das mit dem Beten, in welche Richtung soll der Teppich weisen, ich muss das wissen, um Ihr Büro richtig einrichten zu lassen." Also ich finde, das ist unverfänglich.

7. Hochzeitstag nur für Ehepaare
Wenn der Arbeitgeber einen freien Tag Sonderurlaub zur Hochzeit gewährt, muss er das jetzt auch bei der Eingehung einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft, also auch bei Schwulen und Lesben, machen.


Nach grober Zählung müssten das jetzt 27 herkömmliche und acht gleichgeschlechtliche Partnerschaften gewesen sein, seit ich aus der Schule raus bin. Das sind mindestens 35 zusätzliche Urlaubstage, geil ! Allerdings habe ich mindestens drei davon im Suff an Silvester angefangen, darf ich die Sonderurlaubstage dann nach den Feiertagen nehmen ?

8. Geburt
Gibt es Sonderurlaub bei der Geburt eines Kindes, darf der Arbeitgeber keine geschlechtlichen Unterschiede machen. Männer und Frauen müssen gleichbehandelt werden.


Muss ich die Vaterschaft anerkennen oder reicht es, wenn die Kinder von mir sind ? Andererseits, wenn ich die Kolleginnen nicht anfassen darf, wie soll das gehen ? Soll ich es das Treppenhaus runterrieseln lassen und schauen, wer nach neun Monaten wirft ? Das ist doch unnötig kompliziert.

9. Sexistische Bemerkungen
Auch Wörter wie „Süße“, „Schätzchen“ oder „Schnecke“ fallen unter das Antidiskriminierungsgesetz, wenn sich jemand dadurch belästigt fühlt.


Und was ist mit "Hey Du leckerer kleiner Pudding, komm doch mal rübergeschwabbert!" Also das sollte schon noch erlaubt sein. Oder soll ich mir meinen Kaffee etwa in Zukunft selber holen ?

10. Freizügige Kleidung
Auch bei der Wahl der Kleidung ist Vorsicht geboten. Wenn sie zu knapp, zu kurz oder einfach zu freizügig ist, können Kollegen sich auf das AGG berufen. Auch ein freier Oberkörper könnte einige Menschen stören.


Ich glaube, ich spreche für alle Männer, wenn ich sage, dass uns ein freier Oberkörper nicht im geringsten stören würde. Solange sie ihre Dinger nicht beim Vorbeugen in meine Sahnetorte tunkt, ist das absolut in Ordnung. Und wenn doch, naja, dann sehen wir grosszügig drüber hinweg.
SirParker - 23. Aug, 00:41

*lach
Sehr schön. The sir is amused! Hab selten einen Gesetzestext so amüsant erklärt bekommen. Mehr!

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